Insolvenzplan
Diakonie Altenhilfe Bremerhaven gemeinnützige GmbH
Bremerhaven
Das Amtsgericht Bremerhaven hat zur Diakonie Altenhilfe Bremerhaven gemeinnützige GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 10 IN 10/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremerhaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 10/26
- Registerbezug
- Bremen, HRB 31163
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 10/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diakonie Altenhilfe Bremerhaven gemeinnützige GmbH, Jacobistr. 44, 27576 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 31163), vertr. d.: Thorsten Büsker, Preußenstr. 20, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 10.09.2026, 11:00 Uhr, Saal 132, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Bremerhaven, 12.08.2026
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 10.09.2026, 11:00 Uhr, Saal 132, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Bremerhaven, 12.08.2026