Sicherungsmaßnahme

DF Cyber Security & Technologie GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur DF Cyber Security & Technologie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen 501 IN 204/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 204/26
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 110313
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Natascha Habura
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Softwarelösungen, Technologien, digitalen Systemen sowie die Erbringung von IT- und Technologiedienstleistungen. Schwerpunkte sind insbesondere der Bereich der Cyber Security, der Einsatz von künstlicher Intelligenz, Automatisierung, Datenanalyse, IT-Sicherheit, Prozessdigitalisierung sowie moderner IT-Architekturen. Die Gesellschaft konzipiert, re …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 204/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 110313 eingetragenen DF Cyber Security & Technologie GmbH, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Markus Felgentreff,

ist am 24.08.2026, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

501 IN 204/26
Amtsgericht Düsseldorf, 24.08.2026
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