Vergütungsfestsetzung

Devolo AG

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur Devolo AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.12.2023, Aktenzeichen 91 IN 15/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 15/22
Registerbezug
Aachen, HRB 8931
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.12.2023
Rechtsform
AG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 15/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8931 eingetragenen Devolo AG, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen,

vormalige Insolvenzschuldnerin,

Sachwalter: Rüdiger Weiß, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf

Die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Thilo Siebert, Auf der Weide 33, 52146 Würselen, wird wie folgt festgesetzt:

- Tätigkeit im Gläubigerausschuss vom 01.05. bis 31.10.2022:

Vergütung: XXXX EUR
Auslagen: XXXX EUR
Umsatzsteuer XXXX EUR
Gesamtbetrag: XXXX EUR

Gründe:

I.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des Sachverhaltes auf den bereits ergangenen Beschluss vom 17.04.2023 (Bl. 570 ff. d.A.) Bezug genommen.

Mit Verfahrenseröffnung hat das Insolvenzgericht durch Beschluss vom 01.05.2022 (Bl. 871 - 874 d.A.) den vorgenannten Gläubiger als Mitglied im Gläubigerausschusses nach § 67 Abs. 1 InsO eingesetzt, welcher durch die erste Gläubigerversammlung ohne Änderung der Mitglieder beibehalten wurde (§ 68 InsO; endgültiger Gläubigerausschuss). Die Tätigkeit wurde bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum 31.10.2022 ausgeübt.

Nach der Eröffnung des Verfahrens fanden sechs Gläubigerausschusssitzungen überwiegend in Form von Videokonferenzen statt.

Mit Antrag vom 02.05.2023 (Bl. 605 ff. des SB Gläubigerausschussvergütungsanträge) beantragte die Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, für ihre Tätigkeit im Gläubigerausschuss eine Vergütung von insgesamt XXXX € incl. Mehrwertsteuer festzusetzen.

Im Hinblick auf den engen Zusammenhang der Vergütungsanträge des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses mit dem Insolvenzplanverfahren wurde in Absprache mit dem Rechtspfleger gemäß §§ 18 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 5 Abs. 3, 6 RPflG die Bearbeitung derselben am 03.11.2022 durch den Richter vorbehalten und übernommen.

II.
Die Höhe des Stundensatzes wird antragsgemäß unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 17.04.2023 und den Beschluss vom LG Aachen vom 29.03.2023 - 6 T 7/23 - (Bl. 549 ff. d.SB.) auf 280 € für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Borowski im Gläubigerausschuss festgesetzt.

Der Zeitaufwand für eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben eines vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes ist in der dem Antrag beigefügten Stundenaufstellung schlüssig und nachvollziehbar angegeben worden, so dass die geltend gemachte Vergütung ebenso wie die Auslagen antragsgemäß festgesetzt werden konnten.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen eingesehen werden.

Amtsgericht Aachen, 30.11.23

91 IN 15/22
Amtsgericht Aachen, 01.12.2023

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung