Vergütungsfestsetzung

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hagen e.V.

Hagen

Das Amtsgericht Hagen hat zur Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hagen e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 109 IN 150/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 150/24
Registerbezug
Hagen, VR 1150
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 150/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hagen unter VR 1150 eingetragenen Vereins Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hagen e.V., Feithstraße 36a, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Philipp Kohn

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Andres & Partner, Grabenstr. 28, 58095 Hagen

Sachwalter: Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen und endgültigen Gläubigerausschusses Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Zumsandestr. 12, 48145 Münster wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx €
Auslagen xxx €
Zwischensumme xxx €
Endbetrag xxx €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx € angemessen ist. Für 58,2 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx€

Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten xxx €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.

109 IN 150/24
Amtsgericht Hagen, 24.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Insolvenzplan
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens