Forderungsprüfung
Deutsche Warenlager GmbH
Oberau
Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat zur Deutsche Warenlager GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 2 IN 13/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 13/20
- Registerbezug
- München, HRB 219522
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 13/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Deutsche Warenlager GmbH, Loisachauenstraße 52, 82496 Oberau, vertreten durch die Geschäftsführer Freiherr von Lüninck Nikolaus und Springer Mario
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219522
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 10.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Deutsche Warenlager GmbH, Loisachauenstraße 52, 82496 Oberau, vertreten durch die Geschäftsführer Freiherr von Lüninck Nikolaus und Springer Mario
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219522
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 10.12.2025