Insolvenzbekanntmachung
Deutsche Treusorge Fonds GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Deutsche Treusorge Fonds GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2021, Aktenzeichen 255 IN 81/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 81/18
- Registerbezug
- Dortmund, HRB HRB 25555
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.04.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 600.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Treuhandgeschäfte und die treuhänderische Beratung von Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen in finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten jeglicher Art, insbesondere bei der Kapitalbeschaffung und -anlage, der An- und Verkauf von Grundstücken, Handels- und Industrieunternehmen, die Vermittlung von Kapital und Kapitalanlagen sowie von Kauf- und Übernahmeverträgen über Gesellschaftsantei …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 81/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25555 eingetragenen
Deutsche Treusorge Fonds GmbH, Königswall 38-40, 44137 Dortmund, gesetzlich
vertreten durch Herrn Daniel Barz, Ecksee 15, 44805 Bochum und Herrn Eckhard
Schulz, Orsoyer Str. 20, 40474 Düsseldorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 29.04.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über die Entscheidung von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 Abs. 2 InsO, insbesondere über die Aufnahme
oder Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert, die
Ablehnung der Aufnahme oder den Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreites (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 25.02.2021 verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen
Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106
eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 81/18
Amtsgericht Dortmund, 08.04.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25555 eingetragenen
Deutsche Treusorge Fonds GmbH, Königswall 38-40, 44137 Dortmund, gesetzlich
vertreten durch Herrn Daniel Barz, Ecksee 15, 44805 Bochum und Herrn Eckhard
Schulz, Orsoyer Str. 20, 40474 Düsseldorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 29.04.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über die Entscheidung von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 Abs. 2 InsO, insbesondere über die Aufnahme
oder Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert, die
Ablehnung der Aufnahme oder den Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreites (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 25.02.2021 verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen
Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106
eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 81/18
Amtsgericht Dortmund, 08.04.2021