Insolvenzbekanntmachung
DESLAB GmbH
Enge-Sande
Das Amtsgericht Niebüll hat zur DESLAB GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2023, Aktenzeichen 5 IN 47/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Niebüll
- Aktenzeichen
- 5 IN 47/21
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 14239 FL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 22.10.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Golfplatzbau und -pflege.
Veröffentlichungstext
5 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DESLAB GmbH, Lecker Straße 7, 25917 Enge-Sande, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Walter Schneider, Von-Virneburg-Straße 11, 65343 Eltville am Rhein
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 14239FL
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen Herrn Heinz-Walter Schneider auf Zahlung in Höhe von 19.000,00 €unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Es soll eine Sozietät des Insolvenzverwalters unter Zugrundelegung der Grundsätze des RVG mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt werden.
Eine Kopie der entworfenen Klagschrift kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingesehen werden
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 18.10.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DESLAB GmbH, Lecker Straße 7, 25917 Enge-Sande, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Walter Schneider, Von-Virneburg-Straße 11, 65343 Eltville am Rhein
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 14239FL
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen Herrn Heinz-Walter Schneider auf Zahlung in Höhe von 19.000,00 €unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Es soll eine Sozietät des Insolvenzverwalters unter Zugrundelegung der Grundsätze des RVG mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt werden.
Eine Kopie der entworfenen Klagschrift kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingesehen werden
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 18.10.2023