Sicherungsmaßnahme

DERB Maler und Stuckateure GmbH

Hadamar

Das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn hat zur DERB Maler und Stuckateure GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.04.2025, Aktenzeichen 9 IN 157/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Aktenzeichen
9 IN 157/24
Registerbezug
Limburg a.d. Lahn, HRB 6049
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
25.04.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Thomas Thöne

Veröffentlichungstext

9 IN 157/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DERB Maler und Stuckateure GmbH, Oberweyerer Str. 23, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6049), vertr. d.: Tibor Sondor Borbas, Bahnhofstraße 1 A, 65520 Bad Camberg, (Geschäftsführer), ist am 24.04.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne, Am Löffelberg 14, 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/945260, Fax: 06431/9452629, E-Mail: thomas.thoene@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Limburg, 24.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme