Forderungsprüfung
Der Seegasthof GmbH
Strausberg
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Der Seegasthof GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2024, Aktenzeichen 3 IN 9/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 9/20
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 9699
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 17.09.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Der Seegasthof GmbH, Fichteplatz 1, 15344 Strausberg (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 9699 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.10.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 16. September 2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Der Seegasthof GmbH, Fichteplatz 1, 15344 Strausberg (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 9699 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.10.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 16. September 2024