Sicherungsmaßnahme
Der Gast GmbH
Attendorn
Das Amtsgericht Siegen hat zur Der Gast GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.01.2026, Aktenzeichen 25 IN 19/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 19/26
- Registerbezug
- Siegen, HRB 13337
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Volker Römermann
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, insbesondere des Restaurants "Der Gast" in der Stadthalle Attendorn sowie die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen in der Stadthalle Attendorn und von Veranstaltungen und Feierlichkeiten an adneren Orten durch Vereine, Privatpersonen und Unternehmen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 19/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13337 eingetragenen Der Gast GmbH, Breslauer Straße 40, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Kranz, Breslauer Straße 40, 57439 Attendorn
Geschäftszweig: Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, insbesondere des Restaurants "Der Gast" in der Stadthalle Attendorn sowie die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen in der Stadthalle Attendorn und von Veranstaltungen und Feierlichkeiten an anderen Orten durch Vereine, Privatpersonen und Unternehmen
ist am 21.01.2026, um 14:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Jockuschstraße 2-4, 58511 Lüdenscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 19/26
Amtsgericht Siegen, 21.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13337 eingetragenen Der Gast GmbH, Breslauer Straße 40, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Kranz, Breslauer Straße 40, 57439 Attendorn
Geschäftszweig: Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, insbesondere des Restaurants "Der Gast" in der Stadthalle Attendorn sowie die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen in der Stadthalle Attendorn und von Veranstaltungen und Feierlichkeiten an anderen Orten durch Vereine, Privatpersonen und Unternehmen
ist am 21.01.2026, um 14:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Jockuschstraße 2-4, 58511 Lüdenscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 19/26
Amtsgericht Siegen, 21.01.2026