Sicherungsmaßnahme

Der Gartenmacher GmbH

Bünde

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Der Gartenmacher GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 43 IN 272/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 272/26
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 15324
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Frank W. Stroot

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15324 eingetragenen Der Gartenmacher GmbH, Im Südbrock 81, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreckschmidt, Jakobstader Straße 25, 32257 Bünde

Geschäftszweig: Gartenplanung, Gartenneuanlagen, Gartenpflege, Pflasterarbeiten und Grabpflege sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

ist am 08.04.2026, um 10:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 272/26
Amtsgericht Bielefeld, 08.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme