Sicherungsmaßnahme

DENTAL-KERAMIK Berthold Lauenroth GmbH

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur DENTAL-KERAMIK Berthold Lauenroth GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.04.2024, Aktenzeichen 92 IN 65/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 65/24
Registerbezug
Aachen, HRB 3922
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.04.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Frank Graaf

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 65/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 3922 eingetragenen DENTAL-KERAMIK Berthold Lauenroth GmbH, Brüsseler Ring 67, 52074 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabio Frederic Eichler,

Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb zahntechnischer Arbeiten

ist am 12.04.2024, um 15:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

92 IN 65/24
Amtsgericht Aachen, 12.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme