Insolvenzbekanntmachung
DenkmalanDich GmbH
Partenheim
Das Amtsgericht Alzey hat zur DenkmalanDich GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 1 IN 40/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 40/25
- Registerbezug
- Mainz, HRB 50106
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 40/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DenkmalanDich GmbH, vertr.d.d. Notgeschäftsführer Wojciech Wojcicki, Freiherr-von-Wallbrunn-Straße 63, 55288 Partenheim (AG Mainz, HRB 50106), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf 31.07.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (des Sachwalters) gem. § 160 InsO; und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch von Alzey Bl. 12812 bis 12821 sowie Bl. 12758 (Spießgasse 75) beim Amtsgericht Alzey. Kaufpreisangebot: € 270.000,- € .
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Bereits im Eröffnungsbeschluss wurde im Rahmen der Tagesordnung auf Anträge gem. § 160 InsO hingewiesen.
Da nunmehr ein konkreter Antrag vorliegt, erfolgt vorab diese Veröffentlichung um der Gläubigerversammlung umfassend Gelegenheit zur Vorab-Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit einzuräumen.
Amtsgericht Alzey, 24.06.2026
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (des Sachwalters) gem. § 160 InsO; und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch von Alzey Bl. 12812 bis 12821 sowie Bl. 12758 (Spießgasse 75) beim Amtsgericht Alzey. Kaufpreisangebot: € 270.000,- € .
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Bereits im Eröffnungsbeschluss wurde im Rahmen der Tagesordnung auf Anträge gem. § 160 InsO hingewiesen.
Da nunmehr ein konkreter Antrag vorliegt, erfolgt vorab diese Veröffentlichung um der Gläubigerversammlung umfassend Gelegenheit zur Vorab-Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit einzuräumen.
Amtsgericht Alzey, 24.06.2026