Eröffnung des Verfahrens

Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d.Liquidator Eduard Harkusha-

Offenbach am Main

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d.Liquidator Eduard Harkusha- das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 06.03.2025, Aktenzeichen 8 IN 131/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 131/25
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 126721
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.03.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Offenbach am Main
06.03.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 131/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Denia UG (haftungsbeschränkt) -vertr.d.d. Liquidator Eduard Harkusha-, Bernhardstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126721),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main,

wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens