Insolvenzbekanntmachung
Demling GmbH & Co. KG
Salz
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Demling GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen IN 16/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 16/25
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 54442
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Demling GmbH & Co. KG, Talstraße 6, 97616 Salz, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Demling Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Demling Florian
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 54442
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 12/24 M09
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Separierungsvereinbarung zwischen der VR-Bank Main-Rhön eG,
vertr. d.d. Vorstand, Felix-Wankel-Straße 5, 97526 Sennfeld, und dem Insolvenzverwal-
ter Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Berliner Platz 6, 97080 Würzburg, zur Separierung
eines Teilbetrags von 50.000 € aus dem Verkaufserlös der Immobilie Talstraße 6, 97616
Salz, zugunsten der VR-Bank Main-Rhön eG als neue Sicherheit aus der gegenüber der
R+V Allgemeine Versicherung AG bestehenden Rückbürgschaft im Gegenzug für die Erteilung einer Löschungsbewilligung zur lastenfreien Übertragung des vorgenannten Grundstücks..
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 02.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Demling GmbH & Co. KG, Talstraße 6, 97616 Salz, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Demling Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Demling Florian
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 54442
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 12/24 M09
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Separierungsvereinbarung zwischen der VR-Bank Main-Rhön eG,
vertr. d.d. Vorstand, Felix-Wankel-Straße 5, 97526 Sennfeld, und dem Insolvenzverwal-
ter Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Berliner Platz 6, 97080 Würzburg, zur Separierung
eines Teilbetrags von 50.000 € aus dem Verkaufserlös der Immobilie Talstraße 6, 97616
Salz, zugunsten der VR-Bank Main-Rhön eG als neue Sicherheit aus der gegenüber der
R+V Allgemeine Versicherung AG bestehenden Rückbürgschaft im Gegenzug für die Erteilung einer Löschungsbewilligung zur lastenfreien Übertragung des vorgenannten Grundstücks..
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 02.07.2026