Forderungsprüfung
Demir Gastro UG (haftungsbeschränkt)
Ahaus
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Demir Gastro UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 77 IN 32/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 32/24
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 17209
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 32/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17209 eingetragenen Demir Gastro UG (haftungsbeschränkt), Wesheimstr. 19 - 21, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Favlus Demir, Konrad-Adenauer-Str. 69, 48599 Gronau
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 9 und 10 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 32/24
Amtsgericht Münster, 06.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17209 eingetragenen Demir Gastro UG (haftungsbeschränkt), Wesheimstr. 19 - 21, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Favlus Demir, Konrad-Adenauer-Str. 69, 48599 Gronau
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 9 und 10 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 32/24
Amtsgericht Münster, 06.02.2026