Forderungsprüfung
Delu Ako Minky GmbH
Rheinbreitbach
Das Amtsgericht Neuwied hat zur Delu Ako Minky GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 21 IN 51/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuwied
- Aktenzeichen
- 21 IN 51/22
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 14205
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 08.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
21 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delu Ako Minky GmbH, Hauptstraße 103, 53619 Rheinbreitbach (AG Montabaur, HRB 14205), vertr. d.: Hubert Reuschenbach, Auf der Löh 5, 53547 Roßbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 07.04.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 07.04.2026