Forderungsprüfung
Deltec Automotive Verwaltungs GmbH
Furth im Wald
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Deltec Automotive Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 4 IN 649/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 649/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 7249
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
4 IN 649/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Deltec Automotive Verwaltungs GmbH, Dr.-Georg-Schäfer-Straße 1, 93437 Furth im Wald, vertreten durch die Geschäftsführer Dahlhoff Frank und Hermanowski Clife
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7249
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Deltec Automotive Verwaltungs GmbH, Dr.-Georg-Schäfer-Straße 1, 93437 Furth im Wald, vertreten durch die Geschäftsführer Dahlhoff Frank und Hermanowski Clife
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7249
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026