Aufhebung des Verfahrens
Delme Autohaus GmbH
Delmenhorst
Das Amtsgericht Delmenhorst hat zur Delme Autohaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 12 IN 22/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 22/22
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 209611
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Autohandel und das Betreiben einer Autoreparaturwerkstatt.
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
12 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delme Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-41, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 209611), vertr. d.: Karolina Bozena Polus, Bremer Straße 150, 27751 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die Berechnungsmasse beträgt 4.135,90 EUR. Auf den einfachen Regelsatz der Verwaltervergütung sind keine Zu-/Abschläge nach § 3 InsVV vorzunehmen
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 04.11.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die Berechnungsmasse beträgt 4.135,90 EUR. Auf den einfachen Regelsatz der Verwaltervergütung sind keine Zu-/Abschläge nach § 3 InsVV vorzunehmen
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 04.11.2026