Insolvenzbekanntmachung

Dellux GmbH

Volxheim

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat zur Dellux GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen 3 IN 114/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 114/26
Registerbezug
Stuttgart, HRB 793278
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
15.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

3 IN 114/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dellux GmbH, Kreuznacher Straße 34-36, 55546 Volxheim (AG Stuttgart, HRB 793278), vertr. d.: Viktor Dell, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.06.2026 berichtigt worden.

Statt HRB 793279 muss es richtig heißen: HRB 793278

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 oder dem Landgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: DE.Justiz.d23ba616-afea-408c-a283-d96a178274c2d.4975 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 13.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme