Sicherungsmaßnahme
Deller GmbH
München
Das Amtsgericht Siegen hat zur Deller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2020, Aktenzeichen 25 IN 82/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 82/20
- Registerbezug
- München, HRB HRB 214297
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.05.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan-Philipp Hoos
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 82/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts München unter HRB 214297 eingetragenen Deller
GmbH, Langenauer Straße 2, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Christian Rasch Geschäftszweig: Erwerb, Halten und
Verwalten von Beteiligungen
ist am 18.05.2020, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos,
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 82/20
Amtsgericht Siegen, 18.05.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts München unter HRB 214297 eingetragenen Deller
GmbH, Langenauer Straße 2, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Christian Rasch Geschäftszweig: Erwerb, Halten und
Verwalten von Beteiligungen
ist am 18.05.2020, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos,
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 82/20
Amtsgericht Siegen, 18.05.2020