Insolvenzbekanntmachung

Dekoma Group GmbH

Hasselroth

Das Amtsgericht Hanau hat zur Dekoma Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2026, Aktenzeichen 70 IN 399/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 399/24
Registerbezug
Hanau, HRB 99831
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
17.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Groß- und Einzelhandel sowie Im- und Export von Einrichtungsgegenständen sowie die damit verbundene Beratung.

Veröffentlichungstext

70 IN 399/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dekoma Group GmbH, Industriestr. 2, 63594 Hasselroth (AG Hanau, HRB 99831), vertr. d.: Mustafa Dogan, Alfred-Delp-Weg 1, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 18.05.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- das Absehen von der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 16.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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