Insolvenzbekanntmachung

Dekoba Werbung GmbH

Merzig

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Dekoba Werbung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2026, Aktenzeichen 63 IN 37/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 37/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18204
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
05.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Alle Leistungen einer klassischen Werbeagentur, Erstellung grafischer Entwürfe und kompletter Corporate Designs, inklusive Text, Fotografie und Marketing-Beratung, Herstellung und Vermittlung von Druckprodukten aller Art, Anzeigengestaltung und -vermittlung, Erstellung von Marketingkonzepten, Durchführung von Marketingmaßnahmen und Eventveranstaltungen. Weiterhin die Herstellung von werbetechnisch …
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 37/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18204 eingetragenen Dekoba Werbung GmbH, Hochwaldstraße 66, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konrad Bauer,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abel und Kollegen, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:

1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des Asset-Deal-Vertrages mit Abgeltungsvereinbarung vom 28.02.2026 über die Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes an Herrn Konrad Bauer bzw. die sich in
Gründung befindliche Dekoba Werbetechnik und Design GmbH (künftiger Geschäftsführer Herr Konrad Bauer) und Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung zu einem Gesamtpreis von € 80.600,00 zu,

bestimmt auf

Mittwoch, 01.04.2026, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 37/25
Amtsgericht Saarbrücken, 05.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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