Forderungsprüfung
DEKA Bewachungs- und Service GmbH
Eching
Das Amtsgericht Landshut hat zur DEKA Bewachungs- und Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen IN 162/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 162/22
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 23776
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 162/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEKA Bewachungs- und Service GmbH, Erfurterstraße 29, 85386 Eching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kohn Dorit Anna Else
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 23776
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEKA Bewachungs- und Service GmbH, Erfurterstraße 29, 85386 Eching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kohn Dorit Anna Else
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 23776
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.05.2026