Sicherungsmaßnahme
Dehnert Fachbetrieb GmbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Dehnert Fachbetrieb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2026, Aktenzeichen 251 IN 17/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 17/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 26381
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Carsten Koch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 17/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26381 eingetragenen Dehnert Fachbetrieb GmbH, Schützenstr. 8 a, 44534 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebahat El Ossman,
ist am 04.02.2026, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Schwanenwall 36-38, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 17/26
Amtsgericht Dortmund, 04.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26381 eingetragenen Dehnert Fachbetrieb GmbH, Schützenstr. 8 a, 44534 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebahat El Ossman,
ist am 04.02.2026, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Schwanenwall 36-38, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 17/26
Amtsgericht Dortmund, 04.02.2026