Aufhebung des Verfahrens

DegeTi GmbH Catering Dienstleistungen

Hammersbach

Das Amtsgericht Köln hat zur DegeTi GmbH Catering Dienstleistungen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 70b IN 7/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70b IN 7/22
Registerbezug
Hanau, HRB 92426
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Andreas Amelung
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gastronomische und Catering Dienstleistungen
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 7/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 92426 eingetragenen DegeTi GmbH Catering Dienstleistungen, Am Galgenberg 20, 63546 Hammersbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert E. Dill, Am Galgenbach 20, 63546 Hammersbach

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln

wird heute, am 10.04.2026, um 11:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70b IN 7/22
Amtsgericht Köln, 10.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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