Sicherungsmaßnahme

Defacto GmbH

Wörrstadt

Das Amtsgericht Alzey hat zur Defacto GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 1 IN 12/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 12/26
Registerbezug
Mainz, HRB 50911
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
31.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Verpackungsdienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 26.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.03.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Alzey, 30.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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