Sicherungsmaßnahme
Defacto GmbH
Wörrstadt
Das Amtsgericht Alzey hat zur Defacto GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 1 IN 12/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 12/26
- Registerbezug
- Mainz, HRB 50911
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Verpackungsdienstleistungen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
1 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Defacto GmbH, Ober-Saulheimer-Straße 6, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 50911), vertr. d.: Irfan Ali Mehmedali, Akazienstraße 21, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 26.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.03.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 30.03.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 30.03.2026