Forderungsprüfung
DeCon GmbH
Gaimersheim
Das Amtsgericht Meiningen hat zur DeCon GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2025, Aktenzeichen IN 15/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meiningen
- Aktenzeichen
- IN 15/22
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 2846
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 01.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DeCon GmbH, Boschstraße 10, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ray-Com-Solutions GmbH, diese vertreten durch die Gesellschafterin Berenike Trabert, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 2846
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 137-22
1. Die Prüfung der bis 10.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 und 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 30.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DeCon GmbH, Boschstraße 10, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ray-Com-Solutions GmbH, diese vertreten durch die Gesellschafterin Berenike Trabert, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 2846
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 137-22
1. Die Prüfung der bis 10.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 und 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 30.09.2025