Sicherungsmaßnahme
DBT Digital Building Technology GmbH & Co. KG
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur DBT Digital Building Technology GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 85 IN 47/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 85 IN 47/26
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRA 11690
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Stefan Meyer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 47/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11690 eingetragenen DBT Digital Building Technology GmbH & Co. KG, Weseler Straße 539, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20812 eingetragene DBT Verwaltungs GmbH, Weseler Straße 539, 48163 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Jüdiges, Am Tinnenbusch 20 , 48163 Münster,
ist am 17.07.2026, um 14:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
85 IN 47/26
Amtsgericht Münster, 17.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11690 eingetragenen DBT Digital Building Technology GmbH & Co. KG, Weseler Straße 539, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20812 eingetragene DBT Verwaltungs GmbH, Weseler Straße 539, 48163 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Jüdiges, Am Tinnenbusch 20 , 48163 Münster,
ist am 17.07.2026, um 14:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
85 IN 47/26
Amtsgericht Münster, 17.07.2026