Sicherungsmaßnahme
dayê rose UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur dayê rose UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 70c IN 112/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 112/26
- Registerbezug
- Köln, HRA 35330
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.06.2026
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 112/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRA 35330 eingetragenen dayê rose UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berrenrather Str. 471, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 105077 eingetragene dayê rose Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Berrenrather Str. 471, 50937 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sermin Reinold
ist am 22.06.2026, um 14:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 112/26
Amtsgericht Köln, 22.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRA 35330 eingetragenen dayê rose UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berrenrather Str. 471, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 105077 eingetragene dayê rose Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Berrenrather Str. 471, 50937 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sermin Reinold
ist am 22.06.2026, um 14:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 112/26
Amtsgericht Köln, 22.06.2026