Insolvenzbekanntmachung

dataplan GmbH

Wolfsburg

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur dataplan GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2026, Aktenzeichen 25 IN 149/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 149/25
Registerbezug
Braunschweig, HRB 100789
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
08.05.2026
Rechtsform
GmbH
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist ein Dienstleistungsunternehmen der Engeneering- Konstruktion- und Publischingbranche. Die Gesellschaft betreibt Planung, Konstruktion sowie Handel mit elektrischen Anlagen und Datenanlagen aller Art.

Veröffentlichungstext

25 IN 149/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dataplan GmbH, Klauskamp 3, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100789), vertr. d.: Nele Curland, Parkstr. 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 07.07.2026, 11:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag mit der dataplan Energie GmbH vom 11.02.2026

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 07.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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