Forderungsprüfung
Das friedrich GmbH
Vohenstrauß
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur Das friedrich GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen IN 227/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 227/24
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRB 5222
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 227/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Das friedrich GmbH, Friedrichstraße 12, 92648 Vohenstrauß, vertreten durch den Geschäftsführer Reisberger Veit Georg
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 5222
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000431
1. Die Prüfung der bis 27.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26, 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 14.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Das friedrich GmbH, Friedrichstraße 12, 92648 Vohenstrauß, vertreten durch den Geschäftsführer Reisberger Veit Georg
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 5222
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000431
1. Die Prüfung der bis 27.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26, 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 14.09.2026