Insolvenzbekanntmachung

Danjhu UG (haftungsbeschränkt

Abensberg

Das Amtsgericht Regensburg hat zur Danjhu UG (haftungsbeschränkt eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 2 IN 580/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 580/25
Registerbezug
Regensburg, HRB 14649
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
08.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
2.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb von Gaststätten

Veröffentlichungstext

2 IN 580/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Danjhu UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 23, 93326 Abensberg, vertreten durch den Geschäftsführer Danjhu Bhupinder Singh
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14649
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Exner, Fröhliche-Türken-Straße 8, 93047 Regensburg, Gz.: 263/25

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den
Verkauf der Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens über die Hämmerle GmbH & Co. KG nach näherer Maßgabe der Abrechnung der Hämmerle GmbH & Co. KG vom 02.04.2026, die einen Gesamt-Brutto-Erlös in Höhe von 10.746,85 € ausweist

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen stimmberechtigten Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
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