Sicherungsmaßnahme

Dalla Bona GmbH

Osnabrück

Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Dalla Bona GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 38 IN 24/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Osnabrück
Aktenzeichen
38 IN 24/26
Registerbezug
Osnabrück, HRB 17921
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Frank Stanitzke

Veröffentlichungstext

38 IN 24/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dalla Bona GmbH, Neulandstr. 12, 49084 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 17921), vertr. d.: 1. Massimo Dallabona, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dinusha Manoj Sandaranga Dassanayake, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 09:26 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Stanitzke, c/o ReSolve PartmbB, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück, Tel.: 0541/2019 257-0, Fax: 0541/2019 257-9, E-Mail: info@resolve-partner.de, Internet: www.resolve-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 24.07.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme