Forderungsprüfung
Dähne Bau GmbH Straßen-Tief- und Rohrleitungsbau
Möser
Das Amtsgericht Hansestadt Stendal hat zur Dähne Bau GmbH Straßen-Tief- und Rohrleitungsbau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2025, Aktenzeichen 7 IN 127/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 127/24
- Registerbezug
- Stendal, HRB 10724
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 16.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 127/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dähne Bau GmbH Straßen-Tief- und Rohrleitungsbau, OT Körbelitz, Dorfstr. 9, 39175 Möser (AG Stendal, HRB 10724), vertr. d.: Ronald Dähne, Am Reiherberg 23, 39175 Biederitz, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüfungstermin vom 22.04.2025 dahingehend ergänzt, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zu folgenden Punkten erfolgen soll:
1. Der freihändigen Veräußerung der Gegenstände des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, ggfs. auch an der Schuldnerin nahestehenden Personen, wird zugestimmt.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.
3. Einer vergleichsweisen Einigung zur Abgeltung von Ansprüchen aus verspäteter Insolvenzantragstellung sowie aus Anfechtungsansprüchen gem. § 135 Abs. 2 InsO gegen den Geschäftsführer gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 35.000,00 EUR wird zugestimmt.
4. Einer vergleichsweisen Einigung zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gegen die Mark Leit GmbH, Körbelitz, sowie das Einzelunternehmen Dähne Bau, Inhaber Ronald Dähne, Biederitz als nahestehende Personen gem. § 138 InsO gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 15.000,00 EUR wird zugestimmt.
Amtsgericht Stendal, 16.04.2025
1. Der freihändigen Veräußerung der Gegenstände des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, ggfs. auch an der Schuldnerin nahestehenden Personen, wird zugestimmt.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.
3. Einer vergleichsweisen Einigung zur Abgeltung von Ansprüchen aus verspäteter Insolvenzantragstellung sowie aus Anfechtungsansprüchen gem. § 135 Abs. 2 InsO gegen den Geschäftsführer gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 35.000,00 EUR wird zugestimmt.
4. Einer vergleichsweisen Einigung zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gegen die Mark Leit GmbH, Körbelitz, sowie das Einzelunternehmen Dähne Bau, Inhaber Ronald Dähne, Biederitz als nahestehende Personen gem. § 138 InsO gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 15.000,00 EUR wird zugestimmt.
Amtsgericht Stendal, 16.04.2025