Sicherungsmaßnahme

Dachdeckerei und Zimmerei Koslowski GmbH

Herten

Das Amtsgericht Bochum hat zur Dachdeckerei und Zimmerei Koslowski GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.02.2020, Aktenzeichen 80 IN 949/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 949/19
Registerbezug
Recklinghausen, HRB HRB 8140
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.02.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Richard Lorisch
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Wärmedämmung an Dach und Außenwand, das Eindecken/Abdecken von Haus- und Industriewandflächen und Dächern, das Abdichten von Dachflächen sowie Wand- und Bodenflächen, das Bekleiden von Außenwänden mit verschiedenen Materialien, das Erbauen von Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser, der Einbau von Dachfenstern, die Installation von Solaranlagen, das Erstellen von Dachabdichtungen mit Bi …
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 949/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8140
eingetragenen Dachdeckerei und Zimmerei Koslowski GmbH, Herner Str. 42, 45699
Herten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lara Koslowski,
Herner Str. 43, 45699 Herten Geschäftszweig: Wärmedämmung am Dach und Außenwand
usw.

ist am 13.02.2020, um 09:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Richard Lorisch,
Kurt-Schumacher-Straße 48, 45699 Herten bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 949/19
Amtsgericht Bochum, 13.02.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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