Forderungsprüfung
Dachdecker-/Spenglerei Mehnert GmbH
Ostheim
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Dachdecker-/Spenglerei Mehnert GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2025, Aktenzeichen IN 61/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 61/23
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 7667
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dachdeckerei und Spenglerei
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 61/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdecker-/Spenglerei Mehnert GmbH, Gartenstraße 21, 97645 Ostheim v.d. Rhön, vertreten durch den Geschäftsführer Mehnert Renè
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 7667
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 26-23
1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 07.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachdecker-/Spenglerei Mehnert GmbH, Gartenstraße 21, 97645 Ostheim v.d. Rhön, vertreten durch den Geschäftsführer Mehnert Renè
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 7667
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 26-23
1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 07.05.2025