Insolvenzbekanntmachung

Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt)

Goslar

Das Amtsgericht Goslar hat zur Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 33 IN 38/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 38/24
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208088
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
04.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

33 IN 38/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), ist am 03.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 03.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Eröffnung des Verfahrens