Forderungsprüfung
Dachbau Weitramsdorf GmbH
Weitramsdorf
Das Amtsgericht Coburg hat zur Dachbau Weitramsdorf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen IN 23/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 23/24
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5949
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachbau Weitramsdorf GmbH, Coburger Straße 50, 96479 Weitramsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Hennig Sandy
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5949
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 20.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dachbau Weitramsdorf GmbH, Coburger Straße 50, 96479 Weitramsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Hennig Sandy
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5949
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 20.10.2026