Sicherungsmaßnahme
Dach & Wand Hagemann UG (haftungsbeschränkt)
Ochtrup
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Dach & Wand Hagemann UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2026, Aktenzeichen 87 IN 26/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 87 IN 26/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 11123
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Tanja Kreimer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11123 eingetragenen Dach & Wand Hagemann UG (haftungsbeschränkt), Weinerpark 7, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elke Hagemann, Bergweg 36, 48607 Ochtrup
ist am 15.05.2026, um 14:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
87 IN 26/26
Amtsgericht Münster, 15.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11123 eingetragenen Dach & Wand Hagemann UG (haftungsbeschränkt), Weinerpark 7, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elke Hagemann, Bergweg 36, 48607 Ochtrup
ist am 15.05.2026, um 14:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
87 IN 26/26
Amtsgericht Münster, 15.05.2026