Forderungsprüfung
D & W Team UG (haftungsbeschränkt)
Worms
Das Amtsgericht Worms hat zur D & W Team UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 18 IN 68/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 18 IN 68/24
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48346
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
18 IN 68/24
28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D & W Team UG (haftungsbeschränkt), Pfuffertsgasse 14, 67547 Worms
(AG Mainz, HRB 48346),
vertreten durch:
Vasilache Grigore, Frankenstraße 19, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Donnerstag, den 07.01.2027, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 28.10.2026
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
18 IN 68/24
28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D & W Team UG (haftungsbeschränkt), Pfuffertsgasse 14, 67547 Worms
(AG Mainz, HRB 48346),
vertreten durch:
Vasilache Grigore, Frankenstraße 19, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Donnerstag, den 07.01.2027, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 28.10.2026
- Insolvenzgericht -