Forderungsprüfung
D.S.R Entertainment und Eventservice GmbH
Mallersdorf-Pfaffenberg
Das Amtsgericht Straubing hat zur D.S.R Entertainment und Eventservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen IN 155/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Straubing
- Aktenzeichen
- IN 155/24
- Registerbezug
- Straubing, HRB 13439
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 155/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
D.S.R Entertainment und Eventservice GmbH, vertr. d.d. GF Dennis Rieder, Oberellenbach 516, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rieder Dennis, geb. Rieder
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 13439
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 17.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
D.S.R Entertainment und Eventservice GmbH, vertr. d.d. GF Dennis Rieder, Oberellenbach 516, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rieder Dennis, geb. Rieder
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 13439
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 17.09.2026