Sicherungsmaßnahme

D. Kranefuß GmbH

Herzebrock-Clarholz

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur D. Kranefuß GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.12.2025, Aktenzeichen 43 IN 1109/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 1109/25
Registerbezug
Gütersloh, HRB 13952
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. André Wehner
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Schreibwaren, Büchern, Tabakwaren, Geschenkartikeln, Lederwaren, Bekleidungsartikeln und Süßwaren, sowie die eigene Herstellung dieser Waren und der Betrieb einer Postfiliale und einer WESTLotto-Annahmestelle.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1109/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13952 eingetragenen D. Kranefuß GmbH, Le-Chambon-Straße 3-5, 33442 Herzebrock-Clarholz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominic Kranefuß, Le-Chambon-Straße 3-5, 33442 Herzebrock-Clarholz

ist am 08.12.2025, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 1109/25
Amtsgericht Bielefeld, 08.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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