Forderungsprüfung
d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
Wiesbaden
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen 810 IN 598/24 D-17-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 598/24 D-17-6
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRA 10675
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 598/24 D-17-6 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 10675),
vertreten durch:
1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs-GmbH, Prinzregentenstraße 56, 80538 München, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer),
1.2. Dirk Hasselbring, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.09.2025
vertreten durch:
1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs-GmbH, Prinzregentenstraße 56, 80538 München, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer),
1.2. Dirk Hasselbring, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.09.2025