Eröffnung des Verfahrens

d.i.i. 102 Immobilien GmbH

Gräfelfing

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der d.i.i. 102 Immobilien GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 18.07.2024, Aktenzeichen 810 IN 577/24 D-6-8.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 577/24 D-6-8
Registerbezug
München, HRB 246698
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
18.07.2024
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

810 IN 577/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 102 Immobilien GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 246698),
vertreten durch:
Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde am 18.07.2024 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 18.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme