Schlusstermin

D.E.S.A. GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur D.E.S.A. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 62 IN 105/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 105/18
Registerbezug
Duisburg, HRB 28853
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
75.600 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Übernahme, Vorbereitung und Durchführung von Bandschlachtungen bei Tieren bis zum Zerlegen und Schieren, d. h. töten, abbrühen, enthaaren, Darm und Innereien entfernen, an Schlachthöfen sowie Beratungen aller Art in der Zerlegungsbranche.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 105/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28853 eingetragenen D.E.S.A. GmbH, Vinckeweg 21, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schmidt, Kastanienallee 27 a, 42489 Wülfrath

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Vossmeyer & Dommermuth, Vinckeweg 19, 47119 Duisburg

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

62 IN 105/18
Amtsgericht Duisburg, 03.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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