Forderungsprüfung
CyBike GmbH i.L.
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur CyBike GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2025, Aktenzeichen 99 IN 282/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 282/24
- Registerbezug
- Bonn, HRB 22267
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 282/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22267 eingetragenen CyBike GmbH i.L., Am Paulshof 21, 53127 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Thomas Bungartz, Am Paulshof 21, 53127 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 282/24
Amtsgericht Bonn, 18.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22267 eingetragenen CyBike GmbH i.L., Am Paulshof 21, 53127 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Thomas Bungartz, Am Paulshof 21, 53127 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 282/24
Amtsgericht Bonn, 18.03.2025