Forderungsprüfung
CyberSolutions VSSP Gesellschaft für kommunikative Datentechnik AG
Hohenbrunn
Das Amtsgericht München hat zur CyberSolutions VSSP Gesellschaft für kommunikative Datentechnik AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 1513 IN 2690/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 2690/21
- Registerbezug
- München, HRB 252760
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
1513 IN 2690/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CyberSolutions VSSP Gesellschaft für kommunikative Datentechnik AG, Otto-Hahn-Straße 13B, 85521 Hohenbrunn, vertreten durch die Vorstände Schwärzel Patrick und Vavra Stephan
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252760
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CyberSolutions VSSP Gesellschaft für kommunikative Datentechnik AG, Otto-Hahn-Straße 13B, 85521 Hohenbrunn, vertreten durch die Vorstände Schwärzel Patrick und Vavra Stephan
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252760
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026