Insolvenzbekanntmachung

Curamed GmbH

Kaiserslautern

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Curamed GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2025, Aktenzeichen 1 IN 150/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 150/24
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 32669
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
02.07.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 150/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Curamed GmbH, Hilgardring 60, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32669), vertr. d.: Philipp Kopy, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf den
25.08.2025

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); und zwar:
- Zustimmung zur Übertragung des Geschäftsbetriebs im Ganzen auf die Glücksmomente GmbH gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag vom 01.11.2024.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 01.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme