Sicherungsmaßnahme
Cube Real Estate AG
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Cube Real Estate AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 70b IN 71/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70b IN 71/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 123377
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 71/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123377 eingetragenen Cube Real Estate AG, Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Hütter und Herrn Johannes Dähnert
wird heute, am 08.05.2026, um 14:40 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO): Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38 bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung (vorläufige Eigenverwaltung) gilt als Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2025 über Insolvenverfahren (EuInsVO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und
durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 06.05.2026 fort.
Die Schuldnerin wird ermächtigt, den dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung vom 06.05.2026 als Anlage 1 beigefügten unechten Massedarlehensvertrag mit der JD Vermögensverwaltungs- und Beteiligung UG (haftungsbeschränkt) abzuschließen und die entsprechenden Darlehensrückzahlungsanprüche bis zu maximal 1.000.000,00 € als Masseverbindlichkeit zu begründen.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, unabhängig von den Berichten des vorläufigen Sachwalters, in Abständen von vier Wochen - bei Bedarf häufiger - dem Insolvenzgericht Zwischenbericht zu erstatten. Der erste Bericht ist bereits nach drei Wochen vorzulegen, damit der vorläufige Sachwalter zu diesem in seinem Bericht Stellung nehmen kann.
70b IN 71/26
Amtsgericht Köln, 11.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123377 eingetragenen Cube Real Estate AG, Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bernd Hütter und Herrn Johannes Dähnert
wird heute, am 08.05.2026, um 14:40 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO): Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38 bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung (vorläufige Eigenverwaltung) gilt als Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2025 über Insolvenverfahren (EuInsVO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und
durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 06.05.2026 fort.
Die Schuldnerin wird ermächtigt, den dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung vom 06.05.2026 als Anlage 1 beigefügten unechten Massedarlehensvertrag mit der JD Vermögensverwaltungs- und Beteiligung UG (haftungsbeschränkt) abzuschließen und die entsprechenden Darlehensrückzahlungsanprüche bis zu maximal 1.000.000,00 € als Masseverbindlichkeit zu begründen.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, unabhängig von den Berichten des vorläufigen Sachwalters, in Abständen von vier Wochen - bei Bedarf häufiger - dem Insolvenzgericht Zwischenbericht zu erstatten. Der erste Bericht ist bereits nach drei Wochen vorzulegen, damit der vorläufige Sachwalter zu diesem in seinem Bericht Stellung nehmen kann.
70b IN 71/26
Amtsgericht Köln, 11.05.2026